Schicken Sie uns den ausgefüllten Stromlieferauftrag zusammen mit einer beidseitigen Kopie der letzten Stromabrechnung. Wir kümmern uns um den Rest. Stromlieferauftrag für eida.green®
Darf ich meinen Stromlieferanten wechseln?
Ab 1.Juli 2004 dürfen dies die Gemeinden und die Betriebe, ab 1.Juli 2007 auch alle privaten Haushalte!
Wie schnell kann man wechseln?
Beispiel:
sie unterschreiben den Stromlieferauftrag im Januar
Februar wird dann bei Ihnen der Zähler gelesen
ab 1. März werden Sie mit eida.green® beliefert
Ändert sich etwas bei mir zu Hause?
Nein, es ändert sich gar nichts, weder am Zähler noch an sonst etwas.
Ist der Wechsel zu eida.green® mit Kosten verbunden?
Nein für den Kunden fallen keine besonderen Kosten an.
Ist meine Stromversorgung nachher genauso sicher?
Die Sicherheit ist nicht abhängig vom Stromlieferanten, sondern
einzig und allein von der Stromnetzinfrastruktur.
Was sind Netznutzungsgebühren?
Stromnetz und Stromlieferung müssen seit der Strommarktliberalisierung in 2 getrennte wirtschaftliche Einheiten aufgeteilt werden. Jeder Stromlieferant muss für die Nutzung des Netzes die unter der Aufsicht des Regulators veröffentlichten Netznutzungsgebühren an den Stromnetzbetreiber bezahlen.